Informationen zur Impfung gegen SARS-CoV-2 in Thüringen

Impfen an Schulen

Das kostenlose und freiwillige Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren deren Eltern sowie alle an der Schule tätigen Personen. Die Impfaktion ist keine schulische Veranstaltung.

Es ist nicht möglich, sich spontan ohne Termin impfen zu lassen.

Wir stellen Ihnen unterstützende Dokumente und Informationen zur Verfügung.

Anmeldung der Schulen für Impftermin

Überblick über den Ablauf der Impfungen (PDF)

Checkliste (PDF)für Impfungen an Schulen (Voraussetzung für Einsatz)

Vorbereitung für SchülerInnen, Angehörige und Schulpersonal

Für den Impfeinsatz sind folgende Unterlagen notwendig:

CheckIn für Schüler:innen, Personal und Angehörige

Nachfolgend stellen wir Ihnen die Ansichtsexemplare des Aufklärungs- sowie des Anamnesebogens zur Verfügung. Diese werden im Rahmen des Check-Ins nochmals namentlich zur Verfügung gestellt.

BioNTech (mRNA)

Ansichtsexemplar Aufklärungsbogen (PDF)

Ansichtsexemplar Anamnese-Einwilligung (PDF)

Hinweis zur Einwilligung bei Minderjährigen

Grundsätzlich können laut RKI Kinder ab 12 Jahren mit dem Impfstoff BioNTech geimpft werden. Die mobilen Impfeinsätze werden mit dem Impfstoff BioNTech durchgeführt. Für Schüler unter 18 Jahren muss der Aufklärungsbogen von allen Erziehungsberechtigten unterschrieben vorliegen und zudem mindestens ein Erziehungsberechtigter zum Impftermin vorstellig werden.

Allerdings ist es stets Aufgabe des impfenden Arztes oder der Ärztin, im Einzelfall festzustellen, ob der oder die Jugendliche nach seiner oder ihrer geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung erkennen kann.

Der zeitliche Abstand zwischen Impfanmeldung und Impfung selbst schützt überdies vor Spontanentscheidungen und Gruppendruck. Gegen den Willen des Kindes bzw. Jugendlichen wird nicht geimpft.

Die einzuhaltenden Regeln zum Betreten des Schulgeländes durch Dritte (z. B. Testpflicht) richten sich nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen bzw. Verordnungen. https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus